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Dr. Fischer Schlaf-Tonikum PLUS 200 ml
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Beschreibung
SCHLAF-TONIKUM PLUS Dr. Fischer ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin, ausgewählten pflanzlichen Extrakten und Vitaminen.
Melatonin:
Melatonin ist ein Hormon, das vom Körper selbst produziert wird. Es steuert den Tag-Nacht-Rhythmus und wirkt schlaffördernd.
Melatonin trägt dazu bei, die Einschlafzeit zu verkürzen sowie das subjektive Jetlag-Empfinden zu lindern.
Die positive Wirkung stellt sich ein:
- wenn kurz vor dem Schlafengehen 1 mg Melatonin aufgenommen wird.
- bei einer Aufnahme von mindestens 0,5 mg Melatonin am ersten Reisetag kurz vor dem Schlafengehen sowie an den ersten Tagen nach Ankunft am Zielort.
Hopfen, Passionsblume, Lavendel:
Hopfen und Passionsblume tragen zur Beruhigung bei und fördern so einen erholsamen Schlaf. Lavendel hilft Angespanntheit zu verringern.
Vitamine:
Die Vitamine Thiamin (Vitamin B1) und Biotin (Vitamin H) tragen zu einer normalen Funktion des Nervensystems sowie einer normalen psychischen Funktion bei.
Vitamin E trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
Inhaltsstoffe
15 ml SCHLAF-TONIKUM PLUS Dr. Fischer enthalten:
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Pro 15 ml |
% NRV* |
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Vitamin E (α-TE) |
12,0 mg |
100 % |
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Thiamin (Vitamin B1) |
1,1 mg |
100 % |
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Biotin (Vitamin H) |
50,0 µg |
100 % |
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Melatonin |
1,0 mg |
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Extrakt aus Passionsblume, Lavendel, |
1068 mg |
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* Nährstoffbezugswert (NRV) = % der empfohlenen Tagesdosis
Produktinformationen
Zusammensetzung
Zutatenliste: Wasser, Zucker, Ethanol, Extrakt aus Passionsblume, Lavendel, Hopfenblüten und Kamillenblüten, Honig, Aroma, alpha-Tocopherolacetat, Melatonin, Thiaminhydrochlorid, Biotin.
Alkoholgehalt: ca. 18 % V/V
Gebrauchsinformationen
Die Tagesdosis unverdünnt einnehmen.
Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren nehmen 1 x täglich 15 ml (= 1 Esslöffel) ca. 30 Minuten vor dem Schlafengehen.
Ist für Schwangere, Stillende und Kinder unter 16 Jahren nicht geeignet.
Es wird empfohlen, die durchgehende Einnahme auf maximal 3 Monate zu beschränken.
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.